Die Landesregierung hat heute weitere Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Das neue Zuschuss-Programm richtet sich an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Sachsen, die aufgrund der Corona-Notfall-Verordnung im Dezember 2021 mindestens 70 Prozent corona-bedingte Umsatzeinbrüche verzeichneten und denen bislang nur wenig Corona-Hilfen zur Verfügung standen. Der Freistaat Sachsen wird die Überbrückungshilfe für drei Monate auf …
Aktuelle Bekanntmachungen
Eine Übersicht über die aktuellen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen finden Sie unter
Neue Quarantäneregeln in Sachsen
Seit 24.01.2022 gelten neue Quarantäne-Regeln in Sachsen. Infizierte müssen sich dann nur noch 10 statt 14 Tage in Quarantäne begeben. Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls absondern, wenn sie nicht geboostert oder maximal vor 3 Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind. Mehr dazu hier.
Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe IV
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt.