Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) fordert der Freistaat Sachsen jetzt zahlreiche Unternehmen auf, eine sogenannte Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe abzugeben. Es geht dabei um den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes, der im Frühjahr 2020 schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurde. Wer auf diese Rückmeldeaufforderung nicht reagiert oder Angaben macht, die die SAB für unzureichend hält, muss mit einem Rückforderungsbescheid rechnen – und zwar mit …