Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Die Antragstellung ist seit 7. Januar 2022 möglich. Die Antragstellung für die ebenfalls verlängerte Neustarthilfe ist seit 14. Januar möglich. Die FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ finden Sie hier. Zu den FAQs zur Neustarthilfe gelangen Sie hier.