Die Landesregierung hat heute weitere Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Das neue Zuschuss-Programm richtet sich an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Sachsen, die aufgrund der Corona-Notfall-Verordnung im Dezember 2021 mindestens 70 Prozent corona-bedingte Umsatzeinbrüche verzeichneten und denen bislang nur wenig Corona-Hilfen zur Verfügung standen. Der Freistaat Sachsen wird die Überbrückungshilfe für drei Monate auf jeweils mindestens 1.500 Euro aufstocken. Die Beantragung des Corona-Zuschusses bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) soll im März starten. Das Antragsverfahren für den frei verwendbaren Zuschuss soll einfach gestaltet sein und die Anträge können die UnternehmerInnen selbst stellen, da auf die Daten aus dem Antrag auf Überbrückungshilfe zurückgegriffen werden kann, der bei der SAB sowieso schon vorliegt. Die Beteiligung eines Steuerberaters ist nicht notwendig. Mehr dazu hier.