Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Der neue Koalitionsvertrag bringt Licht und Schatten für Selbständige und kleine Unternehmen. Positiv hervorzuheben ist der Bürokratieabbau und die geplante Digitalisierung administrativer Prozesse. Dies könnte Gründungen und die tägliche Arbeit erleichtern. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen entspricht den Bedürfnissen vieler Selbständiger und kann zu mehr unternehmerischer Freiheit führen. Jedoch gibt es aus unserer Sicht auch kritische Punkte, die wir als Verband genau beobachten müssen. Die verpflichtende Altersvorsorge für neue Selbständige stellt eine finanzielle Herausforderung dar, deren genaue Umsetzung noch unklar ist. Außerdem bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Hürden tatsächlich spürbare Erleichterungen bringen oder nur Absichtserklärungen bleiben. Ein weiteres Thema ist die Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das kleine Unternehmen kurzfristig entlastet, jedoch langfristig Auswirkungen auf Transparenz und Nachhaltigkeit haben könnte. Als Verband setzen wir uns dafür ein, dass die Interessen der Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorhaben berücksichtigt werden. Die Regierung muss sicherstellen, dass die versprochenen Reformen tatsächlich in der Praxis ankommen und keinen zusätzlichen finanziellen Druck auf Selbständige ausüben, so der Vorstand des BDS Sachsen e.V..
